Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten? Das ist erfahrungsgemäß die erste Frage, die sich Rechtssuchende stellen. Zum fairen Umgang mit (möglichen) Mandanten gehört es aus meiner Sicht, diese Frage frühzeitig zu beantworten:

  1. Rechtschutzversicherung

Wer eine Rechtschutzversicherung besitzt, der muss sich dann keine Gedanken über die Kosten der Rechtsverfolgung machen, wenn das betroffene Rechtsgebiet vom Versicherungsumfang abgedeckt ist. Dies finden Sie im Gespräch mit Ihrem Anwalt, der ggf. mit Ihrer Versicherung sofort Kontakt aufnimmt, heraus. Leider sind längst nicht alle Rechtsbereiche versicherbar. Zu bedenken ist dann noch, ob eine sogenannte Selbstbeteiligung mit dem Versicherer vereinbart wurde.
 

  1. Beratungshilfe/Prozesskostenhife/Verfahrenskostenhilfe/Pflichtverteidigungen

Wer keine Versicherung abgeschlossen hat, aber auf Grund seiner finanziellen Situation bedürftig ist, dem steht Beratungshilfe zu. Hierzu ist nur ein Gang zum zuständigen Amtsgericht (bspw. für Moormerland das AG Leer) notwendig. Dort erhält der Rechtssuchende einen Beratungshilfeschein, den er beim Anwalt seiner Wahl vorlegt. Dieser rechnet mit der Staatskasse ab. Gleiches gilt im gerichtlichen Verfahren, wo man dann von Prozesskostenhilfe spricht. Diese wird gewährt, wenn Bedürftigkeit vorliegt und die Rechtsverfolgung Erfolgsaussichten aufweist. Im Strafrecht gibt es keine von den Einkommensverhältnissen abhängige staatliche Kostenübernahme. Ein Pflichtverteidiger wird hier allerdings nur dann beigeordnet, wenn beispielsweise ein besonders schwerer Tatvorwurf vorliegt und die Sache schon zu einem übergeordneten Gericht angeklagt wird. Auch bei Haftsachen ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Diesen kann die beschuldigte Person frei auswählen.

  1. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Muss der Mandant die Kosten selbst tragen, so errechnen sich diese nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG). Je höher der Betrag ist, um welchen Sie streiten (Gegenstandswert), desto höher sind auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Gebühren. Wird nicht über einen bestimmten Geldbetrag, sondern beispielsweise über die Entfernung eines Zauns gestritten, so müssen Gegenstands-/Streitwerte durch Gericht und Anwalt geschätzt werden. Diese Schätzung verläuft natürlich nicht beliebig, sondern anhand bereits bestehender Urteile. Wer ein gerichtliches Verfahren gewinnt, der kann vom Gegner die Kosten in der Regel ersetzt verlangen. Abweichendes gilt jedoch vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz. Wer im Strafprozess freigesprochen wird, hat Anspruch auf Ersatz seiner Kosten.

  1. Vergütungsvereinbarung

Sie können mit Ihrem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung treffen, welche von den gesetzlichen Vorgaben abweicht. Im Falle der Erstberatung sieht das Gesetz diese sogar ausdrücklich vor. Die Höhe der Vergütung wird durch verschiedene Faktoren, wie die Schwierigkeit der Rechtsfragen, den Arbeitsumfang, die Bedeutung der Sache für den Mandanten oder aber auch durch das anwaltliche Haftungsrisiko beeinflusst. Reden wir darüber …